Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Die nachfolgenden Allgemeinen Bedingungen der Firma Acon Trading GmbH gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von ihnen abweichende Bedingungen des Kunden gelten nicht, es sei denn, die Firma Acon Trading GmbH ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Die nachfolgenden Bestimmungen gelten auch dann, wenn die Firma Acon Trading GmbH in Kenntnis entgegenstehender oder von den nachfolgenden Bestimmungen abweichender Bedingungen des Kunden vorbehaltlos ihre Leistung erbringt. Die Firma Acon Trading GmbH ist berechtigt, Änderungen der Allgemeinen Geschäfts-bedingungen jederzeit vorzunehmen, soweit diese Änderungen aufgrund veränderter Umstände erforderlich sind und dem Kunden zumutbar sind. Solche Veränderungen teilt die Firma Acon Trading GmbH dem Kunden unter Einhaltung einer angemessenen Frist schriftlich mit. Der Kunde ist berechtigt, den Änderungen innerhalb von 1 Monat nach Erhalt zu widersprechen. Widerspricht der Kunde nicht, gelten die Änderungen als angenommen. Die Firma Acon Trading GmbH verpflichtet sich, dem Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruches hinzuweisen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäfte zwischen den Parteien. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten lediglich gegenüber Unternehmern gemäß § 14 BGB.

2. Angebot und Vertragsschluss

Die Angebote der Firma Acon Trading GmbH im Rahmen ihres Internetauftrittes sind freibleibend und unverbindlich. Die in einem solchen Angebot enthaltenen Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsangabe zu Grunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben. Die Bestellung des Auftraggebers ist ein bindendes Angebot. Die Firma Acon Trading GmbH ist berechtigt, dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen durch eine Auftragsbestätigung anzunehmen. Diese Auftragsbestätigung bedarf zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Form und wird per E-Mail, per Post oder per Telefax zugesandt. Angestellte oder nur kurzfristig Beschäftigte sind nicht befugt verbindliche mündliche Erklärungen abzugeben.

3. Preise

Soweit nicht anders angegeben, sind die in der Auftragsbestätigung der Firma Acon Trading GmbH genannten Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer maßgeblich. Im Zuge der Durchführung der Arbeiten vom Auftraggeber gewünschte Änderungen können zu seinen Lasten gehen.

4. Leistungen

Die Leistung der Firma Acon Trading GmbH besteht in der Veranschauung von Gebäuden anhand von Zeichnungen, Plänen, usw. Hierbei wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich nicht um maßstabsgetreue oder konstruktiven Zwecken dienende Darstellungen handelt. Durch diese Darstellungen soll ein Eindruck des Objektes erhalten werden. Zur besseren Veranschauung sind gewisse künstlerische Freiheiten bei der Darstellung des Objektes nicht zu beanstanden. Die Firma Acon Trading GmbH wird den Auftrag sorgfältig ausführen. Sie kann den Auftrag – vollständig oder zum Teil- durch Dritte ausführen lassen. Soweit der Auftraggeber keine gegenteilige schriftliche Anordnung trifft, ist die Firma Acon Trading GmbH hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrages frei. Die Firma Acon Trading GmbH setzt vorhandene digitale Dateien voraus. Wenn Unterlagen nur auf Papier oder in nicht digitaler Form vorliegen, können dem Auftraggeber zusätzliche Kosten für das Übertragen, Scannen oder einarbeiten der Pläne und Informationen entstehen. Geringe Änderungswünsche sind im Preis mit enthalten. Allerdings können erhebliche und verspätete Änderungswünsche zu einer zusätzlichen Vergütung führen. Die Firma Acon Trading GmbH wird dieses dem Auftraggeber rechtzeitig schriftlich anzeigen und den Mehraufwand begründen. Der Auftraggeber hat Informationen und Unterlagen, welche zur Visualisierung notwendig sind (zb. Abbildungen, Zeichnungen, Pläne) rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Die Verletzung dieser vorgenannten Obliegenheit hat der Auftragnehmer nicht zu verantworten und haftet für diese nicht.

5. Gewährleistung

Die Firma Acon Trading GmbH verpflichtet sich zur vertragsgemäßen Erstellung des Werkes gemäß der Dokumentation. Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit des Werkes sowie die zur Korrektur übersandten Zwischenerzeugnisse unverzüglich zu überprüfen und offensichtlich auftretende Mängel unverzüglich spätestens 14 Tage ab Kenntnis schriftlich anzuzeigen und der Firma Acon Trading GmbH eine Behebung zu ermöglichen. Ist das überlassene Werk mit Mängeln behaftet, die den Einsatz nicht nur unerheblich beeinträchtigen, so steht dem Auftraggeber zunächst nur das Recht auf Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist zu. Die Nacherfüllung beinhaltet nach Wahl der Firma Acon Trading GmbH entweder Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Die Interessen des Auftraggebers werden bei dieser Auswahl angemessen berücksichtigt. Schlägt die Nacherfüllung bei 2 Versuchen fehl, stehen dem Auftraggeber die weiteren gesetzlichen Rechte zu. Für unerhebliche Abweichungen bestehen keine Gewährleitungsansprüche. Ansprüche wegen Gewährleistung bestehen auch nicht, wenn Anweisungen der Firma Acon Trading GmbH nicht befolgt werden oder eigenständig Veränderungen durch den Auftraggeber an dem Werk vorgenommen werden. Die Gewährleistung gilt 12 Monate lang ab dem Zeitpunkt der Abnahme. Mängel eines Teils führen nicht zu Gewährleistungsansprüchen in Bezug auf die Gesamtleistung.

6. Haftung

6.1. Der Auftragnehmer haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer Kardinalspflicht. Die Haftung ist im Fall der leichten Fahrlässigkeit summenmäßig beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen
Entstehung typischer Weise gerechnet werden muss. In jedem Fall ist die Haftung begrenzt auf die
Höhe der vereinbarten Vergütung. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit bleibt hiervon unberührt.

6.2. Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet die Firma Acon Trading GmbH
insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Auftraggeber unterlassen hat
Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können. Der Auftraggeber muss die Zugangsvoraussetzungen zur Nutzung der Visualisierung selbst schaffen.

6.3. Der Auftragnehmer haftet nicht dafür, was mit der Visualisierung gemacht wird. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Visualisierung eines Planes nicht zu konstruktiven Zwecken benutzt werden kann, da es sich um eine zeichnerische Darstellung mit künstlerischen Freiheiten handelt. Insbesondere ersetzen die Berechnung der Flächen und die Darstellung in der Draufsicht keinesfalls einen Architekten oder eine Geometrieberechnung. Der Auftraggeber behält die Haftung für sein Projekt. Die Pläne und Panoramen bei einer virtuellen Darstellung können nicht für ein Wertgutachten genutzt werden. Der Auftraggeber haftet für die Vollständigkeit und Richtigkeit seiner Angaben. Sollte der Auftraggeber entgegen dieser Hinweise die Visualisierung nutzen und hieraus Schäden und Folgeschäden entstehen, haftet die Firma Acon Trading GmbH nicht.

6.4. Für den Fall, dass eine vereinbarte Frist aufgrund eines Änderungswunsches des Auftraggebers durch den Auftragnehmer nicht eingehalten werden kann, ist der Auftragnehmer von einer möglicherweise hieraus folgenden Haftung frei.

7. Zahlung und Verzug

Falls nicht im jeweiligen Vertrag anders vereinbart, wird die Vergütung dem Kunden von der Firma in Rechnung gestellt. Die Rechnung ist jeweils innerhalb von zwei Wochen nach ihrem Zugang zahlbar. Die Firma Acon Trading GmbH behält sich vor, einen Vorschuss nach zustande kommen des Vertrages in Höhe von 50 % des Gesamtpreises einzufordern. Einwendungen gegen die Rechnungshöhe können nur innerhalb von sechs Wochen schriftlich nach Zugang bei der angegebenen Anschrift erhoben werden. Die Firma Acon Trading GmbH weist den Kunden vor Beginn der Einwendungsfrist auf die Folgen einer Fristversäumung ausdrücklich hin. Der Kunde kann nur mit unstreitigen und gerichtlich festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur für Ansprüche aus dem jeweiligen Vertrag geltend gemacht werden. Im Verzugsfall ist die Firma Acon Trading GmbH berechtigt, Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen. Dem Kunden ist jedoch der Nachweis gestattet, dass der Firma Acon Trading GmbH ein Zinsschaden gar nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist. Kosten für Mahnungen oder auch außergerichtlicher anwaltlicher Vertretung gehen zu Lasten des Vertragspartners.

8. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht

Die Visualisierung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Firma Acon Trading GmbH. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht. Hiernach besteht für den Auftraggeber ein unbegrenztes Nutzungsrecht. Allerdings hat er nachträgliche Veränderungen der Darstellung durch ihn oder Dritte kenntlich zu machen.

Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter verletzt werden. Der Auftraggeber stellt die Firma Acon Trading GmbH von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung frei.

Die durch Acon Trading GmbH erstellten 3DModelle sind nicht Bestandteil des Lieferumfangs und bleiben Eigentum der Firma Acon Trading GmbH.

9. Einräumung von Rechten

Die Firma Acon Trading GmbH ist berechtigt, zur Erstellung einer eigenen Dokumentation die in Auftrag gegebene Arbeit zu archivieren. Die Firma Acon Trading GmbH behält sich vor, das fertige Medium für Werbezwecke in eigener Sache zu verwenden. Der Auftraggeber kann die Zustimmung verweigern, wenn berechtigte überwiegende Interessen diesem entgegenstehen.

10. Datenschutz

Die Firma Acon Trading GmbH ist im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes berechtigt, die im Zusammenhang mit dem Auftrag erhaltenen Daten zu verarbeiten und zu speichern und an mit der Durchführung der Arbeiten beauftragte Dritte im Rahmen der Auftragsbearbeitung weiterzugeben.

11. Schlussbestimmungen

Alle Änderungen und Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen müssen zu Nachweiszwecken schriftlich niedergelegt werden. Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen. Meldungen, die schriftlich zu erfolgen haben, können auch per E-Mail erfolgen. Sollten einzelne Bestimmungen der Parteivereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken der Vereinbarungen. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist München. Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht.